Wir vertreten Ihre Interessen über die Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften der Kreishandwerkerschaften.
Als Mitglied der Innung sind Sie eingebunden in unsere zahlreichen Aktivitäten im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Darüberhinaus umfasst unsere kompetente Mitglieder-Beratung die Bereiche Technik, Wirtschaft, Recht und Umweltschutz. Die Innung tritt als schlichtende Partei zwischen ihren Innungsmitgliedern und deren Kunden auf und arbeitet mit den Ordnungsbehörden bei der Bekämpfung der Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit) zusammen.
Was kostet eine Innungsmitgliedschaft ?
A. Grundbeitrag ( ergibt sich aus einer Anzahl von Ecklöhnen)
B. Nebenbeitrag ( z. B. Umlage für Öffentlichkeitsarbeit)
C. Zusatzbeitrag (Promillezahl der Lohnsumme)
Wichtig! Für alle neuen Innungsmitglieder sind die ersten beiden Jahre ohne Zusatzbeitrag.
A. Grundbeitrag (Ecklöhne á 35 x 20,63 €) 779,22 €
B. Nebenbeitrag Öffentlichkeit 12,30 €
Unterstützungsfond 6,15 €
C. Zusatzbeitrag 3,2 ‰ der Lohnsumme
Anhand eines Beispiels berechnen wir den Innungsbeitrag für einen Betrieb mit einer Lohnsumme von 120.000 EUR.
A. Grundbeitrag (Ecklöhne á 37 x 21,06 €) 779,22 €
B. Nebenbeitrag Öffentlichkeit 12,30 €
Unterstützungsfond 6,15 €
C. Zusatzbeitrag 3,4 ‰ der Lohnsumme 408,00 €
(hier 120.000,00 €)
Gesamt 1205,67 €